Lotto-Spielverbot über Sparkassenterminals bestätigt
ddp - Mittwoch, 17. September, 12:29 Uhr
Hannover (ddp-nrd). An Sparkassen-Serviceterminals darf entgegen den Plänen der Toto-Lotto-Niedersachsen GmbH auch künftig kein Lotto gespielt werden. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte jetzt das bereits dagegen bestehende Verbot. In der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der Lüneburger Richter heißt es, dass die Nutzung von Kunden-Terminals eine «verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitung der Verfügbarkeit von Glücksspielen bedeuten» würde.
Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dürfe die Möglichkeit zum Wetten nicht zu einem allerorts verfügbaren «normalen» Gut des täglichen Lebens werden. Von daher verbiete sich eine Erweiterung der Betriebswege, betonten die Richter. Die geplante neue Vertriebsform erschwere die Bekämpfung von Suchtgefahren, da derartige Terminals ähnlich wie das Internet und im Unterschied zu den herkömmlichen Annahmestellen ein anonymes Spielen ohne soziale Kontrolle ermöglichten.
Das für die Lotterieaufsicht zuständige Innenministerium hatte im Mai 2007 das beabsichtigte Glückspiel an Sparkassen-Terminals untersagt. Das Verwaltungsgericht Hannover wies die Klage der Lottogesellschaft dagegen mit Urteil vom 20. August 2007 ab. Das Verwaltungsgericht lehnte zudem den Antrag der Lottogesellschaft auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab. Das OVG wies nun mit Beschluss vom 12. September 2008 (11 ME 476/07) die dagegen eingelegte Beschwerde zurück.
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