Gericht kippt Verbot von Pokerturnieren in Rheinland-Pfalz
Das vollständige Verbot von Pokerturnieren in Rheinland-Pfalz ist vom Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße aufgehoben worden. Wie das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied, sind derartige Turniere unter strengen Auflagen künftig wieder zulässig. So darf der Veranstalter keinen Spieleinsatz, sondern allenfalls ein Startgeld von maximal 15 Euro verlangen. Verboten sind zudem Geldpreise für die Sieger, zulässig dagegen Sachpreise im Wert von höchsten 250 Euro.
Rheinland-Pfalz hatte im Frühjahr als bundesweit erstes Land ein völliges Verbot von Pokerturnieren verhängt. Innenminister Karl-Peter Bruch begründete diesen Schritt mit der Gefahr, dass Minderjährige über das Pokerspiel in die Spielsucht abgleiten könnten. Der Stopp von Pokerveranstaltungen sollte zudem einer unkontrollierten Entwicklung des Glücksspielmarktes vorbeugen. Gegen das Verbot hatte eine Veranstalterin von Pokerturnieren geklagt. Die Neustadter Richter ließen die Frage offen, ob es sich bei derartigen Veranstaltungen um illegales Glücksspiel handelt. Entscheidend für die Aufhebung des Verbots sei vielmehr, dass die Veranstalterin in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung betroffen sei und durch das Verbot erhebliche finanzielle Folgen zu tragen habe.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Koblenz möglich. (Aktenzeichen: VG Neustadt/Weinstraße 5 L 592/08.NW)
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