Das Verwaltungsgericht Freiburg hebt Sportwettenuntersagungsverfügung des Landes Baden-Württemberg auf
Auch das Verwaltungsgericht Freiburg hat nunmehr seine Rechtsprechung zu Gunsten privater Sportwettenbetreiber geändert. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 16.04.2008 in einem von Herrn Rechtsanwalt Dieter Pawlik, Karlsruhe, geführten Verfahren eine Sportwettenuntersagungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat somit als sechstes Gericht seine Rechtsprechung zu Gunsten privater Sportwettenbetreiber geändert. Es hält die neue, ab dem 01.01.2008, geltende Rechtslage für verfassungs- sowie europarechtswidrig. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Aus der mündlichen Verhandlung war jedoch zu entnehmen, dass das VG Freiburg, ähnlich wie bereits das Verwaltungsgericht Berlin im Beschluss vom 02. April 2008, massive Bedenken daran hat, dass das Land Baden-Württemberg mit seinem Ausführungsgesetz sowie die Länder mit dem Glücksspielstaatsvertrag die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil vom 28.03.2006 genügend umgesetzt haben. Die Richter kritisierten in der mündlichen Verhandlung vor allem den Vertriebsweg. Der Gesetzgeber hätte in den neuen Regelungen inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten sowie deren Vertriebsweg treffen müssen. Die Richter machten weiter deutlich, dass daraus wohl auch eine Europarechtswidrigkeit dieser Regelungen resultiere.
Sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werden diese auf der Homepage www.vewu.de im Volltext veröffentlicht.
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