Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" die Werbung für Lotto-Jackpots verboten.
Das Oberlandesgericht München habe staatlichen Lottofirmen in Bayern per einstweiliger Verfügung untersagt, mit Aufstellern vor Geschäften und in Zeitungsanzeigen auf ihre millionenschweren Jackpots hinzuweisen, berichtet die Zeitung (Samstag-Ausgabe).
Die Werbung verstoße nach Auffassung des Gerichts gegen den am 1. Jänner in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag. Die einstweilige Verfügung werde den Lottogesellschaften in der kommenden Woche zugehen.
Das Urteil gehe auf eine Klage der Wettbewerbszentrale zurück, die sich nach eigener Aussage als Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft gegen den unlauteren Wettbewerb versteht. "Die Entscheidung hat Vorbildwirkung für ganz Deutschland", sagte Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale der Zeitung.
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